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   BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84   

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BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84 (https://dejure.org/1984,3030)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1984 - 2 StR 285/84 (https://dejure.org/1984,3030)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1984 - 2 StR 285/84 (https://dejure.org/1984,3030)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Eigennützigkeit - Erfolg von Verkaufsbemühungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84
    Zwar wurde das sichergestellte Rauschgift nicht auf seine Wirkstoffkonzentration untersucht; bei einer Gesamtmenge von 4, 5 kg kann jedoch ausgeschlossen werden, daß das Haschisch nicht mindestens 7, 5 g Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten hat; damit ist aber die Grenze zur "nicht geringen Menge" (BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84 - BGHSt 33, 6 ) überschritten.
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84
    Unter diesen Begriff fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290 ; 28, 308; Körner, BtMG , § 29 , Rdn. 40 m.w.N.); nicht erforderlich ist, wie das Landgericht offenbar meint, daß Verkaufsbemühungen auch erfolgreich abgeschlossen werden können.
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84
    Bei dieser - für den Angeklagten günstigen - Annahme wäre nur ein Delikt des Handeltreibens - § 29 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 3 Nr. 4 BtMG - gegeben, mit dem die unerlaubte Einfuhr nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG tateinheitlich verbunden wäre (BGHSt 31, 163 ).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84
    Unter diesen Begriff fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290 ; 28, 308; Körner, BtMG , § 29 , Rdn. 40 m.w.N.); nicht erforderlich ist, wie das Landgericht offenbar meint, daß Verkaufsbemühungen auch erfolgreich abgeschlossen werden können.
  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.
  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 165/85

    Eigennütziger Handel bei Erhalt einer Gegenleistung für die Abgabe von

    Aber auch in einem solchen Fall ist bei einer Menge von 6 kg die Grenze zur nicht geringen Menge mit Sicherheit überschritten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84 = NStZ 1985, 57, 59 Fußnote 35).
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